Brennstoffe:

 

In Feuerstätten, Einzelraumöfen (z.B. Kaminöfen) aber auch in Zentralheizungsanlagen dürfen nur vom Hersteller zugelassene Brennstoffe verbrannt werden. Welche das für Ihre Feuerstätte sind können Sie der Zulassung des Herstellers Ihrer Feuerstätte entnehmen. Dieses muss in der Betriebsanleitung vermerkt sein, oder ist auf dem Typenschild welches sich an der Feuerstätte befinden muss vermerkt.

Sind Sie sich unsicher welche Brennstoffe für Ihre Feuerstätte zulässig sind, fragen Sie einfach Ihren Schornsteinfeger um Rat.

 

Weiterhin können Sie der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (kurz: 1. BImSchV) entnehmen welche Brennstoffe zulässig sind.